Impressum, Datenschutzerklärung und AGBs






Impressum: 

 

Datenschutzerklärung:


Allgemeine Geschäfts-Bedingungen und Mietbedingungen von easycruiser.tours:

Für Motorradvermietungen der easycruiser.tours, nachfolgend easycruiser genannt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von easycruiser in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Eine gedruckte Kopie der AGBs kann jederzeit bei easycruiser angefordert werden. Die AGBs sind immer mitgeltender Bestandteil jedes mit easycruiser geschlossenen Mietvertrages durch den Kunden oder die Kundin, nachfolgend vereinfachend der Kunde genannt.


1.      Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchungsanfrage des Kunden ist zunächst unverbindlich. Easycruiser erstellt für den Kunden anhand der Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot. Durch Annahme dieses Angebots durch den Kunden und Zahlung der Anzahlung kommt der Vertrag beidseitig bindend zustande. Die Anzahlung beträgt für alle Reisen und Vermietungen 50% der Buchungssumme und ist innerhalb der im Angebot festgelegten Zahlungsfrist durch den Kunden zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung wirksam. Bei verspäteter Zahlung behält sich easycruiser vor, vom Vertrag zurückzutreten. 


2.      Zahlung des Reisepreises und weiterer Preisbestandteile

Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ohne weitere Aufforderung bis 6 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung zu leisten. Sollte bis 6 Wochen vor Reisebeginn die Restzahlung noch nicht erfolgt sein, behält sich easycruiser vor vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall gelten die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren analog. Die Zahlung der Kautionssumme ist wahlweise vor Reiseantritt oder spätestens bei Übernahme des Motorrads fällig. Wird die Kautionssumme nicht bezahlt, kann das Motorrad nicht übergeben werden. In diesem Fall ist easycruiser.tours berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und es gelten die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren analog.


3.      Umbuchung und Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Eine einmalige Umbuchung ist innerhalb des gleichen Jahres bei entsprechender Verfügbarkeit im Einvernehmen mit easycruiser.tours möglich. Es werden keine Gebühren erhoben für Umbuchungen innerhalb des gleichen Jahres. Die Umbuchung kann bis spätestens 6 Wochen vor Mietantritt vorgenommen werden. Wiederholte oder kurzfristigere Umbuchungen gelten als als Stornierung und neue Anfrage. 

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag mit easycruiser zurückzutreten. Dabei werden folgende Stornogebühren (pro zahlender Person) fällig: 

Bis 12 Wochen vor Beginn der Vermietung oder Reise: 200€ pauschal.

11-6 Wochen vorher: 50% der Buchungssumme (entspricht der Anzahlung von 50%), mindestens jedoch 100€.

Ab 6 Wochen vorher bis zum Anmietzeitpunkt : 100% der Gesamtsumme für die Reise.

Sollte der Kunde die Reise nicht stornieren und die Reise oder Vermietung nicht antreten, sind ebenfalls 100% der Gesamtsummen für die Reise zu leisten.


4.      Leistung und Erfüllung durch easycruiser

Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Beschreibung der Motorradvermietung. Die Beschreibungen des Mietmotorrads ist auf der Internetpräsenz von easycruiser zu entnehmen (https\\:www.easycruiser.tours), sowie gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung gestellten weiteren Reiseinformationen.

Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung durch easycuiser hat der Kunde Anspruch auf ersatzweise Erbringung einer mangelfreien Leistung oder Behebung des Mangels. Mangel bezieht sich dabei auf wesentliche Abweichungen von der o.g. Beschreibung der Vermietung. Geringfügige Abweichungen von der Mietleistung gelten nicht als Mangel, es sei denn die Summe der Abweichungen ist insgesamt so schwerwiegend, dass der Gesamtcharakter der Motorradvermietung nicht mehr erfüllt wird.

Der Mangel muss durch den Kunden ausdrücklich gegenüber easycruiser erklärt werden. Es genügt die mündliche ausdrückliche Erklärung gegenüber easycruiser. Einen Anspruch auf Preisminderung oder Erstattung des Reisepreises kann der Kunde erst geltend machen, wenn eine akzeptable Besserung oder Ersatzleistung in angemessener Zeit durch easycruiser nicht erbracht wird oder nicht erbringbar ist. Darüberhinausgehende Ansprüche ergeben sich nicht.

Ist easycruiser unerwartet nicht in der Lage die vereinbarte Motorradvermietung durchzuführen, kann easycruiser dem Kunden eine Ersatzleistung anbieten. Stimmt der Kunde einem Alternativangebot zu, dann gilt der neue Vertrag zu den neuen Konditionen. Anderenfalls wird easycruiser dem Kunden ggf. bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche wegen Ausfalls der Reise kann der Kunde nicht geltend machen.


5.      Höhere Gewalt

Höhere Gewalt beschreibt vorher nicht vorhersehbare Fälle, die eine Durchführung der Reise unmöglich machen, aber nicht im Einflussbereich von easycruiser liegen, somit durch easycruiser nicht verhindert werden können. Dazu zählen z.B. Naturkatastrophen, Kriege, sonstige politisch gravierende Ereignisse, Epidemien, Unruhen, Streiks und andere wesentliche Ereignisse, die die Durchführbarkeit der Reise erheblich gefährden oder verschlechtern. In Fällen höherer Gewalt ist easycruiser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden werden in dem Fall ggf. geleistete Zahlungen ohne Abzug rückvergütet.


6.      Motorradmiete

Der Kunde wählt in der Buchungsanfrage ein Wunschmotorrad und idealerweise auch weitere alternativ infrage kommende Motorräder für seine Tour aus. Easycruiser prüft die Verfügbarkeit und bestätigt im Angebot die Reservierung eines Motorrads für die geplante Reise. Sollte das Wunschmotorrad nicht verfügbar sein, wird easycruiser dem Kunden ein Alternativmotorrad aus seiner Wunschliste oder, falls das auch nicht verfügbar ist, ein anderes möglichst vergleichbares Motorrad anbieten. Sollte das zugesagte Motorrad bei Antritt der Reise unerwartet doch nicht verfügbar sein (z.B. Ausfall wegen technischen Schadens), wird easycruiser dem Kunden ein anderes für den Zweck vergleichbares Motorrad anbieten. Ein anderes Motorrad der gleichen Preiskategorie gilt als vergleichbar. Sollte nur ein Motorrad einer anderen Preiskategorie verfügbar sein, wird der Mietpreis entsprechend angepasst. Der Kunde kann ein angebotenes Ersatzmotorrad nur dann ablehnen, wenn es seinem Reisezweck nachvollziehbar gar nicht entspricht. (Beispiel: Ein Paar, welches die Reise auf einem gemeinsamen Motorrad gebucht hat, kann nicht zusammen auf einem Einsitzer fahren). Erst dann kann easycruiser die vereinbarte Leistung nicht erfüllen, der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten und erhält alle bisherigen Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Für die Vermietung des Motorrads wird eine auf der Mietseite spezifizierte Kaution erhoben. Diese ist entweder zusammen mit dem Reisepreis vom Kunden vorab zu überweisen oder in Bar zu hinterlegen. Wird die Kaution nicht vor Fahrtantritt vollständig bezahlt, ist der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug und es gelten die oben angeführten Regelungen. 

Vor Übernahme des Fahrzeugs sind vom Fahrer folgende Dokumente vorzulegen: Der Reispass oder Personalausweis, sowie ein gültiger Motorradführerschein für die jeweilige Fahrzeugkategorie. Diese Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Kopien genügen nicht. Für Fahrzeuge bis 48PS genügt der europäische A2-Führerschein. Für Fahrzeuge über 48PS ist der europäische A-Führerschein vorzulegen, oder ein vergleichbarer Führerschein eines anderen Landes. Als vergleichbar gilt auch ein nationaler Führerschein in deutscher oder englischer Sprache, oder der mehrsprachige Internationale Führerschein. Kann sich der Fahrer nicht ausweisen, oder keinen gütigen Führerschein vorlegen, kann ihm das gemietete Fahrzeug nicht übergeben werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz der Mietzahlungen.

Das Motorrad und weitere gemietete Ausrüstung wird bei Fahrtantritt dem Kunden in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand übergeben. Evtl. nicht die Sicherheit betreffende Mängel (Beule, Kratzer) am Fahrzeug oder der Ausrüstung müssen im Mietvertrag des Motorrads vor Antritt der Fahrt notiert werden, um später nicht verrechnet zu werden.

Wenn am Ende der Reise Motorrad und Ausrüstung durch den Kunden ohne Mängel an easycruiser zurückgegeben werden, wird easycruiser den Kautionsbetrag ohne Abzug unverzüglich an den Kunden zurück überweisen. Sollten am Ende der Reise bei Rückgabe des Fahrzeugs Mängel am Motorrad oder seiner Ausrüstung vorliegen, so wird easycruiser das Motorrad oder die Ausrüstung durch eine Fachwerkstatt reparieren lassen oder bei Totalverlust neu erwerben. Die Kosten dieser Reparatur- oder Ersatzbeschaffung werden mit der Kaution verrechnet und dem Kunden gegenüber offengelegt. Bleibt nach Verrechnung ein Restbetrag der Kaution bestehen, wird dieser dem Kunden nach Abschluß der Reparatur oder Ersatzbeschaffung überwiesen. Ist der Schaden höher als die Kaution, wird die Kaution vollumfänglich einbehalten. Weitere Ansprüche des Vermieters oder seiner Versicherung bleiben vorbehalten. 

Bei der Miete des Motorrads sind 300km Fahrtstrecke pro Tag inklusive, hochgerechnet also 2100km pro 7 Tage Woche, 3000km für 10 Tage und 3600km für 12 Tage. Bei Überschreitung der Inklusiv-km wird jeder weitere km mit 0,50€ (50 Cent pro km) nachberechnet.

Alle Mietmotorräder von easycruiser sind grundsätzlich Haftpficht-, Teilkasko- und Vollkasko-versichert, inklusive Auslandsschutz.

Der Kunde ist nicht berechtigt sein Fahrzeug mit einem anderen Kunden zu tauschen, es sei denn mit ausdrücklicher Einwilligung von easycruiser, ggf. unter Abschluss eines neuen Vertrags und Anpassung der Konditionen (Mietpreis, Kaution).


7.      Fahrten mit dem Mietmotorrad

Der Kunde erklärt bei Buchung, dass er die für das gebuchte Motorrad notwendige Fahrerlaubnis und das erforderliche Fahrkönnen sowie die notwendige ausreichende Gesundheit besitzt. Die Fahrerlaubnis ist easycruiser bei Übergabe des Motorrads vor Fahrtantritt vorzulegen. Kann der Kunde diese nicht vorlegen (z.B. wegen Entzugs der Fahrerlaubnis), wird easycruiser dem Kunden kein Motorrad übergeben und den Kunden von der Reise ausschließen. In dem Fall besteht keinerlei Rückerstattungs- oder Gewährleistungsanspruch des Kunden.

Sollte bei Übergabe und Probefahrt offensichtlich werden, dass das Fahrkönnen oder sonstige Eigenschaften des Kunden (Grösse, Kraft, Gesundheit) nicht ausreichend sind, um das Motorrad sicher zu fahren, kann easycruiser dem Kunden ersatzweise ein anderes Fahrzeug anbieten. Sollte dies nicht gewünscht, nicht ausreichend oder nicht möglich sein, behält sich easycruiser vor, dem Kunden kein Motorrad auszuhändigen und ihn von der Reise auszuschließen. Der Kunde hat dann kein Rückerstattungs- oder Gewährleistungsrecht. Daher empfehlen wir allen Kunden sich schon vor der Buchung mit dem gewünschten Fahrzeugtyp vertraut zu machen.

Der Kunde ist selbst vollumfänglich verantwortlich für sein Fahren entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften. Der Kunde ist gehalten, sich mit den für das Reiseland geltenden Rechtsbestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten. Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Landes hat der jeweilige Fahrer vollumfänglich selbst zu verantworten. Werden im Rahmen der Einweisung, Probefahrt oder Tour durch einen Mitarbeiter (Tourguide) von easycruiser Erfahrungen zum Fahren in einem Reiseland weitergegeben, so sind diese vollkommen unverbindliche Erfahrungsberichte unter Ausschluss jeglicher Haftung. Auch Informationen in Tourbeschreibungen, Karten, Navigationsgeräten oder anderen Informationsmedien sind vollkommen unverbindlich. Easycruiser ist nicht autorisiert, Fahrunterricht oder rechtsverbindliche Informationen zu Fahrsicherheit oder Verkehrsregeln zu geben.

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden selbst und hält easycruiser frei von jedweden Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen verursachten Schäden. Schuldhaft verursachte Schäden sind insbesondere solche, die durch mangelndes Fahrkönnen, ungebührliches Verhalten im Straßenverkehr oder sonstiges leichtsinniges Verhalten des Fahrers verursacht werden.

Der Fahrer darf während der Fahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol, anderen Rauschmitteln oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten stehen. Unabhängig von den landesspezifischen Regelungen zur Promillegrenze, gilt ein absoluter Ausschluss o.g. Substanzen durch die Versicherungsbedingungen. Somit darf während der Fahrt, also auch in der Mittagspause, kein Alkohol konsumiert werden. Alkohol darf erst nach Abschluss der Fahrt konsumiert werden, sofern danach nicht mehr gefahren wird und der Kunde am nächsten Morgen, bzw. bei Antritt der nächsten Fahrt, vollkommen nüchtern ist.

Hält sich ein Reiseteilnehmer oder Mieter während der Tour nicht an diese Regelung, ist easycruiser berechtigt und gehalten, dem Reiseteilnehmer die Schlüssel und das Motorrad zu entziehen und ihn von der Reise oder Vermietung auszuschließen. Dazu genügt die Einschätzung des Tourguides oder Mitarbeiters von easycruiser. Eines Nachweises des Alkoholpegels o.ä. bedarf es nicht. Folgekosten des Rücktransports des Kundenmotorrads sind vom Kunden zu tragen. Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht nicht.

Gleiches gilt, falls ein Kunde respektloses, aggressives oder ungebührliches Verhalten gegenüber anderen Reiseteilnehmern oder dem Mitarbeitern von easycruiser zeigt oder sich verantwortungslos im Strassenverkehr verhält. Auch in diesem Fall erfolgen die Rücknahme des Fahrzeugs und der sofortige Ausschluss des Kunden von der Reise unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Die Mietmotorräder sind für Offroadfahrten nicht geeignet und dürfen nur auf asphaltierten oder betonierten Straßen gefahren und nicht Offroad gefahren werden. Geschotterte oder anderweitig angelegte Einfahrten oder Parkplätze, sowie unebene Passagen in Straßenbaustellen, die möglicherweise durch Schmutz oder Split rutschig sind, gelten nicht als Offroadbetrieb. Auf ihnen ist aber besonders langsam und vorsichtig zu fahren und zu manövrieren. Gleichsam ist Stuntfahren jeder Art, wie Wheelys, Stoppys oder Slides oder das Fahren von Rennen, verboten und wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Mietbedingungen geahndet.

Zur eigenen Sicherheit und zur Vermeidung unnötiger Schäden am Motorrad, ist der Fahrer gehalten Seitenkoffer oder Seitentaschen bei jeder Fahrt am Fahrzeug zu belassen. Im Falle eines Umfallers helfen diese dem Fahrer und ggf. Passagier sich leichter aus seiner Lage unter der liegenden Maschine zu befreien.

Im Falle eines Unfalls oder Umfallers ist ein Mitarbeiter von easycruiser.tours umgehend zu informieren. Bei Unfällen mit weiteren Verkehrsteilnehmern ist die örtliche Polizei zur Unfallstelle zu rufen um einen Unfallbericht aufzunehmen. Dieser ist vom Fahrer entgegenzunehmen um ihn easycruiser.tours zur Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Darüberhinaus muss der Fahrer den Unfallhergang selbst per Foto und Schrift ausführlich dokumentieren. Dies gilt ganz besonders auch im Fall von Personenschäden. Bei kleineren Schäden, die einer sicheren Weiterfahrt nicht im Wege stehen (Kratzer durch Umfaller), kann in Rücksprache mit easycruiser.tours die Fahrt gegebenenfalls fortgesetzt werden. Ist eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich, muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden, damit es von einem Mitarbeiter von easycruiser.tours oder von einem Pannendienst geborgen und an den Vermietstandort von easycruiser.tours zurück gebracht werden kann - dies erfolgt in Absprache mit easycruiser.tours. Die Kosten für die Bergung und den Rücktransport sind vom Mieter zu tragen.  Im Falle eines Transports durch easycruiser.tours, werden pro Kilometer 0,50€ in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, sein Mietmotorrad selbst, oder auf seine Kosten, an den Vermietstandort zurückzubringen. Wir empfehlen Mietkunden eine entsprechende Versicherung über den ADAC oder einen anderen Automobilclub abzuschließen.


8.      Versicherungen

Alle Mietmotorräder von easycruiser sind grundsätzlich Haftpficht-, Teilkasko- und Vollkasko-versichert, inklusive Auslandsschutz für viele EU-Länder und Großbritannien. Ebenso besteht eine allgemeine Haftpflicht von easycruiser.

Der Kunde erkennt mit Vertragsabschluss an, dass Motorradfahren eine Tätigkeit ist, bei der Risiken für Leib, Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können. Easycruiser haftet nicht für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die der Kunde während der Motorradreise oder der Motorradmiete erleidet. Davon abgesehen, kann es passieren, dass der Kunde die Fahrt kurzfristig nicht antreten kann (Beispiel: Krankheitsfall), aber dann trotzdem bezahlen muss. Den Kunden wird daher empfohlen selbst weitere sinnvolle Versicherungen vor Reiseantritt abzuschließen, insbesondere eine Reiserücktrittsversicherung und ggf. eine Unfallversicherung mit Auslandsschutz.

Für das Ferienhaus sind übliche Haftpflichtversicherungen vorhanden.


9.  Datenschutz

Easycruiser erhebt und speichert im Rahmen des Buchungs- und Abrechnungsvorgangs Daten des Kunden, die für diese Geschäftsvorfälle benötigt werden. Diese Daten werden nur für interne Vorgänge von easycruiser verwendet und keinesfalls verkauft oder anderweitig weitergegeben.

Im Rahmen des Buchungsvorgangs kann es notwendig werden, bestimmte Kundendaten an externe Organisationen weiterzugeben, um die Buchung von Leistungen zu ermöglichen. Beispiele: Hotelzimmer oder Fährtickets.

Weiter können Mitarbeiter von easycruiser Fotos oder Videos zu eigenen Zwecken anfertigen, auf denen der Kunde zu sehen ist. Easycruiser verpflichtet sich, keinerlei kompromittierendes Datenmaterial zu veröffentlichen. Das Urheberrecht dieser Fotos oder Videos liegt ausschließlich bei easycruiser.

Der Kunde erklärt mit Buchung der Reise ausdrücklich sein Einverständnis zur Verwendung seiner Daten zu o.g. Zwecken.


10.  Weitere Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden. 

Das Reiseprogramm wird laufend weiterentwickelt, Druck und Rechenfehler der Reiseunterlagen oder der AGBs können von easycruiser jederzeit korrigiert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs oder anderer mitgeltender Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag insgesamt gültig und die unwirksamen Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen. 


easycruiser.tours, Baden-Baden, 29. August 2023